Die Stadt Osterode am Harz verzichtet aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.09.2005 seit dem 01.01.2006 aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf die Abwälzung einer Abwasserabgabe.
Zur Abwasserabgabe wurden nur Grundstückseigentümer herangezogen, deren Grundstücke langfristig nicht an das Kanalnetz angeschlossen werden können. Hierbei handelte es sich vor allem um Außenbereichsgrundstücke mit Kleinkläranlagen oder solche, die bisher aus persönlichen oder technischen Gründen noch nicht angeschlossen werden konnten. Nicht abgabepflichtig waren zudem Eigentümer solcher Grundstücke, die eine vollbiologische Kleinkläranlage errichtet haben.
Die Abgabenhöhe richtete sich nach dem Frischwasserverbrauch des Vorjahres. Berechnungseinheit war 1 cbm Frischwasser = 1 cbm Schmutzwasser. Der Jahresbetrag der Abwasserabgabe wurde im Bescheid über Grundabgaben im Folgejahr in einer Summe fällig.