Abwasserbeiträge werden für jedes Grundstück einmalig erhoben und zwar immer dann, wenn für ein bebaubares Grundstück erstmalig durch Verlegung eines Anschlusses die Möglichkeit geschaffen wird, an den Schmutzwasserkanal anzuschließen. Auch unbebaute Grundstücke werden beitragspflichtig.
Die Höhe des Abwasserbeitrages richtet sich nach der Grundstücksfläche und der Anzahl der Vollgeschosse. Je Vollgeschoss werden 25 % der Grundstücksfläche angesetzt. Die sich so ergebende Beitragsfläche wird mit dem aktuellen Beitragssatz multipliziert.
Der Abwasserbeitrag beinhaltet auch die Kosten für den Anschluss, den die Stadt bis an die Grundstücksgrenze verlegt. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ebenso nicht bei der Abholung.