Abwassergebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung werden als Gegenleistung für die Entleerung der privat betriebenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben sowie für die Reinigung der entsorgten Fäkalschlämme und Inhaltsstoffe erhoben. Es handelt sich vor allem um Außenbereichsgrundstücke, die langfristig nicht an die Schmutzwasserkanalisation der Stadt Osterode am Harz angeschlossen werden können oder aus persönlichen oder technischen Gründen noch nicht angeschlossen werden konnten.
Maßstab für die dezentrale Abwassergebühr ist der volle Kubikmeter Abwasser, durch eine Fachfirma im Auftrag der Stadt abgepumpt und entsorgt. Die sich durch Multiplikation des Gebührensatzes mit der Abwassermenge ergebende Gebühr wird nach Ausführung der Leistung durch Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig.