Die Stadt Osterode am Harz betreibt eine Trennkanalisation, d.h. die Kanalisation besteht aus Schmutzwasserkanälen, die das von den Privathaushalten und Firmen eingeleitete Abwasser aufnimmt und zur Kläranlage befördern und aus Regenwasserkanälen, die das eingeleitete Regenwasser in den nächsten Bach oder Fluss führen.
Abwassergebühr:
Maßstab für die zentralen Abwassergebühren ist der abgelesene Frischwasserverbrauch. Berechnungseinheit der Gebühr ist 1 cbm Frischwasser = 1 cbm Abwasser. Die Stadt Osterode am Harz hat die Erhebung und Abrechnung auf die Firma Harz Energie GmbH & Co. KG übertragen.
Absetzung von Abwassermengen
Wassermengen, die nachweislich nicht in die zentrale Abwasseranlage gelangt sind, können auf Antrag abgesetzt werden. Der Antrag ist bei der Stadt Osterode am Harz zu stellen. Um die absetzbaren Wassermengen nachzuweisen, ist die Installation eines Zwischenzählers ist erforderlich.
Eine Absetzung ist nur möglich für:
- Gartenbewässerung (Bewässerung von Grünanlagen)
- Viehhaltung (Tränkung der Tiere und Nutzung zur Feldbewirtschaftung)
- Produktionsstätten (nach Einzelfallprüfung)
Bitte beachten Sie, dass der ordnungsgemäße Zwischenzählereinbau, bzw. -austausch nach Ablauf der Eichgültigkeit, durch einen anerkannten Fachbetrieb erfolgen muss. Eine Bestätigung (z. B. Kopie der Installateurrechnung) ist bei Antragstellung einzureichen.
Weiterhin werden nach § 2 der Verwaltungskostensatzung für Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit besonderer Mühewaltung verbunden sind - Pos. 7 des Tarifs - je angefangene halbe Stunde 23,00 € Verwaltungsgebühren erhoben.
Niederschlagswassergebühr
Der Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die befestigte und einleitende Grundstücksfläche. Zur Ermittlung der einleitenden Grundstücksflächen hat jeder Grundstückseigentümer einen Selbstveranlagungsbogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr erhalten, auf dem die einleitenden Flächen binnen eines Monats erklärt werden sollen. Änderungen der Bemessungsfläche sind ebenfalls innerhalb eines Monats, auch ohne Aufforderung, anzuzeigen.