Hindernisse, wie Container, Gerüste, Bauzäune, Baumaterial o.ä. dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Flächen und Straßen, einschließlich der Seitenstreifen und Gehwege, gelagert werden.
Für Ausnahmen wird eine Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung öffentlicher Straßen erteilt.