Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren.
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A
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Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach VOL/A
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Auf dieser Seite finden Sie die Angaben zu den vergebenen Aufträgen der Stadt Osterode am Harz, die unter diese Regelungen fallen.