In besonderen Fällen stellt die Stadt Osterode am Harz Grundstücke durch Erbbaurechte zur Verfügung. Dies ist allerdings die Ausnahme. Das Erbbaurecht gewährt dem Berechtigten das veräußerliche und vererbbare Recht, auf einem Grundstück zu bauen. Das Gebäude gehört dem Erbbauberechtigten. Das Recht läuft i. d. R. 99 Jahre.
Erbbaurechte
Ansprechpartner/in
Stadt Osterode am Harz | |
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Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Statt des Kaufpreises für das Grundstück fallen Erbbauzinsen an. Diese betragen meist zwischen 4 und 6% des Grundstückswertes. Es wird i. d. R. eine sog. Wertsicherungsklausel vereinbart, wodurch die Höhe des vereinbarten Erbbauzinses der künftigen Preisentwicklung angepasst wird.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbauVO)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)