Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung einer Freiwilligen Feuerwehr.
Die Stadt Osterode am Harz ist verpflichtet, eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Ihr obliegt der abwehrende Brandschutz sowie die Hilfeleistung und hat den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Ebenso hat sie für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen und für die Brandbekämpfung und Hilfeleistung die erforderlichen Anlagen, Mittel und Geräte bereitzuhalten. Zur Freiwilligen Feuerwehr Osterode am Harz, die vom Stadtbrandmeister geleitet wird, gehören 11 Ortsfeuerwehren.
Bitte beachten Sie:
Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes sowie die Durchführung von Ausbildungslehrgängen, die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie eine ständig besetzte Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle ist Aufgabe des Landkreises. Hierzu informiert Sie der Landkreis Göttingen, Herzberger Str. 5, 37520 Osterode am Harz, Tel.: 0 55 22 / 9604 - 0 oder der für das Stadtgebiet zuständige Brandschutzprüfer des Landkreises Göttingen unter gleicher Rufnummer.