Der Begriff Grundabgaben umfasst die Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühren, sowie die Abwassergebühren. Die Benutzungsgebühren werden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben, die Grundsteuer hingegen ist ohne direkte Gegenleistung.
Die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren werden in einem Bescheid von der Stadt Osterode am Harz festgesetzt. Die Fälligkeitstermine der einzelnen Grundabgabenraten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres. Allerdings kann auf Antrag der gesamte Jahresbetrag am 01.07. gezahlt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres gestellt werden. Falls Sie einen Antrag auf Jahreszahler stellen möchten, setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern in Verbindung.
Die Abwassergebühren werden generell von der Harz Energie GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt. Auf die Festsetzung einer Abwasserabgabe für Grundstücke ohne Kanalanschluss verzichtet die Stadt Osterode am Harz seit dem 01.01.2006.