In der Stadt Osterode am Harz erfolgt die Ableitung von Schmutz- bzw. Regenwasser konsequent nach dem Trennverfahren. Das häusliche bzw. gewerbliche Abwasser wird über separate Kanalisationsleitungen zur zentralen Kläranlage Osterode gefördert. Das abzuleitende Niederschlagswasser hingegen wird über Rohrleitungen dem nächsten Vorfluter zugeführt.
In der Stadt Osterode am Harz besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutzwasser Anschluss- und Benutzungszwang. Oberflächenwasser ist vorrangig auf den zu entwässernden Grundstücken schadlos zu verrieseln bzw. zu vesickern. Der Anschluss an die städtische Regenwasserkanalisation ist auf Antrag möglich.
Bitte beachten Sie:
Der Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz ist genehmigungspflichtig. Antragsvordrucke und die Lage des entsprechenden Hausanschlusses sind beim Fachbereich 3 / Tiefbau der Stadt Osterode am Harz erhältlich.
Bei der Realisierung von Baumaßnahmen ist auch die Entwässerung des Grundstückes genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für sämtliche Erweiterungen und Veränderungen vorhandener Grundstücksentwässerungsanlagen.
Die Entwässerungsanträge sind rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadt Osterode am Harz, Fachbereich 3/Tiefbau, einzureichen.
Notwendige Unterlagen:
Um einen Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz sowie eine Neuherstellung, Erweiterung oder Veränderung einer Grundstücksentwässerungsanlage genehmigen zu können, ist es erforderlich, einen entsprechenden Entwässerungsantrag beim Fachbereich 3/Tiefbau zu stellen. Dieser Antrag muss enthalten: