Gegenstand der Hundesteuersatzung der Stadt Osterode am Harz ist das Halten von mehr als zwei Monate alten Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt oder Betrieb hält. Die Hundesteuer wird zum 01.07. eines Jahres fällig. Auf Antrag wird die Steuer in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin/dem Halter binnen 14 Tage bei der Stadt Osterode am Harz schriftlich anzuzeigen. Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Die Hundesteuermarke ist bei einer Abmeldung in jedem Fall zurückzugeben.