Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse erfolgt auf Antrag beim zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt stellt eine Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Lohnsteuerkarte: Änderung - wegen geänderter Steuerklasse
Externe Behörden
Finanzamt Herzberg am HarzSieberstraße 1 37412 Herzberg am Harz Telefon: 05521 857-0 Telefax: 05521 857-220 E-Mail: Poststelle@fa-hz.niedersachsen.deHomepage: http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17533&article_id=68049&_psmand=110 |
Externe Ansprechpartner/in
Finanzamt Northeim-Herzberg ![]() Graf-Otto-Straße 31 37154 Northeim Telefon: 05551 704-0 E-Mail: Poststelle@fa-nom-hz.niedersachsen.deHomepage: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-northeim-herzberg-am-harz-183947Öffnungszeiten: Infotheken Wieterstr. 3, 37154 Northeim und Sieberstr. 1, 37412 Herzberg am Harz : Montag - Freitag 08:30 - 12:30 Uhr, Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr (an Donnerstagen vor Feiertagen und vor dem 24.12. und 31.12. jeweils nur von 08:30 bis 12:30 Uhr) |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keine
Anträge / Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein