Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Personalausweis: Meldung - wegen Verlust
Ansprechpartner/in
Herr Sebastian Janitz![]() | |
Rathaus - Harzkornmagazin, Zimmer 2.09 // 2. OG Eisensteinstraße 1 37520 Osterode am Harz Telefon: 05522 318-263 Telefax: 05522 318-358 E-Mail: buergerbuero@osterode.de oder janitz@osterode.de | |
Herr Benjamin Kirschstein![]() | |
Rathaus - Harzkornmagazin, Zimmer 2.09 // 2. OG Eisensteinstraße 1 37520 Osterode am Harz Telefon: 05522 318-262 Telefax: 05522 318-358 E-Mail: buergerbuero@osterode.de oder kirschstein@osterode.de | |
Herr Dennis Waldmann![]() | |
Rathaus - Harzkornmagazin, Zimmer 2.09 // 2. OG Eisensteinstraße 1 37520 Osterode am Harz Telefon: 05522 318-264 Telefax: 05522 318-358 E-Mail: buergerbuero@osterode.de oder dennis.waldmann@osterode.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.