Schlichten statt Richten: Die städtischen Schiedsämter
Im täglichen Miteinander kann es schnell zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Den Beteiligten fällt es häufig schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen.
Aber auch der Anrufung eines Gerichts bedarf es oft nicht, schließlich gibt es für die „kleinen" zivilrechtlichen Streitigkeiten und die „kleinen" Straftaten die städtischen Schiedsämter. Ein gerichtliches Urteil führt nicht immer zum Erfolg, es stellt auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien wieder her, die oftmals als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen.
Bei vielen „kleinen" Straftaten wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung muss erst dass Schiedsamt aufgesucht werden, bevor Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden kann.
Schlichtungsverhandlungen vor der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann finden kurzfristig statt, sodass viele Fälle gütlich und ohne großen Zeitaufwand beigelegt werden können und die Gerichte nicht mehr bemüht zu werden brauchen.