Schulpflicht:
Alle Kinder, die zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag können noch nicht schulpflichtige Kinder aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Anmeldungen erfolgen beim Schulleiter der entsprechenden Grundschule. Die Anmeldungstermine der jeweiligen Grundschule werden über die Tagespresse bekannt gemacht.
Schulangelegenheiten
Ansprechpartner/in
Herr E. Böttcher![]() | |
Fachbereich Bürger - Kinder, Jugend, SchuleRathaus - Harzkornmagazin, Zimmer 3.26 // 3. OG Eisensteinstraße 1 37520 Osterode am Harz Telefon: 05522 318-293 Telefax: 05522 318-336 E-Mail: boettcher.e@osterode.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Einschulung: Familienstammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Schulgesetz (NdsSchulG)