Zur Aufstellung von Tischen und Stühlen für Gäste, für die Warenpräsentation oder Aufstellung von Werbeständern vor dem eigenen Geschäft ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da eine öffentliche Fläche (Fußgängerzone, Bürgersteig) in Anspruch genommen wird.
Die Beantragung muss vor der gewünschten Inanspruchnahme erfolgen, da für die Genehmigung bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind (z.B. Bedenkenlosigkeit aus straßenverkehrsrechtlicher oder organisatorischer Sicht).
Bei Nichtinanspruchnahme der Erlaubnis besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erlaubnis kann ggf. widerrufen werden.