Gewährung einer Eingliederungshilfe für Deutsche, die in der ehemaligen Sowjetunion wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit in Gewahrsam genommen wurden. Die Eingliederungshilfe beträgt 2.045,17 €uro bei Geburt vor dem 01.04.1956 und 3.067,75 €uro bei Geburt vor dem 01.01.1946.
Bitte beachten Sie:
Bei Antragstellungen nach dem Bundesvertriebenengesetz ist die persönliche Antragstellung erforderlich.