Die Höhe des Beitrages ermittelt sich aufgrund des entstandenen umlagefähigen Aufwands für die Baumaßnahme, verteilt auf die anliegenden Grundstücke der jeweiligen Straße. Daher gibt es keinen einheitlichen Beitragssatz.
Straßenausbaubeiträge können sowohl für einzelne Teilanlagen (Fußwege, Fahrbahn, Entwässerung etc.) als auch nur für Abschnitte von Straßen erhoben werden.
Diese Beitragsart kann wiederholt erhoben werden. Reine Instandhaltungsmaßnahmen, wie das oberflächige Ausbessern von Deckschichten ziehen keine Beiträge nach sich.
Sofern Sie Informationen über ggfs. noch zu erhebende Straßenausbaubeiträge benötigen, z. B. vor Erwerb eines Baugrundstückes, geben wir Ihnen gern Auskunft.