Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
- Bildhauerin/Bildhauer
- Steinmetzin/Steinmetz
- Gärtnerin/Gärtner
Die Stadt Osterode am Harz betreibt vier Friedhöfe. Der Hauptfriedhof befindet sich in der Kernstadt und liegt an der "Scheerenberger Straße". Der Friedhof in der Ortschaft Lasfelde liegt an der Straße "An der Bahn". Der Lerbacher Friedhof ist über die Straßen "Oberer Weg" oder "Schafmeistertal" zu erreichen. In der Ortschaft Schwiegershausen liegt der Friedhof am "Hattorfer Weg".
Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Osterode am Harz waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Darüber hinaus erfüllen sie aufgrund ihrer gärtnerischen Gestaltung auch allgemeine Grünflächenfunktion.