Sanierungsgebiet nördliche Altstadt/Kornmarkt
Programmdurchführung in Osterode am Harz
Die Stadt Osterode am Harz befindet sich seit dem Jahr 2012 in der Förderung durch das Bund-Länder-Programm STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ.
- Programmlaufzeit: min. 10 Jahre
- Genehmigtes Fördervolumen: rd. 6,0 Millionen Euro – Diese Aufwendung erfolgt im Rahmen der Drittelfinanzierung durch die Beteiligten – (der Bund, das Land und die Stadt Osterode am Harz)
- Ausgewiesenes Sanierungsgebiet: NÖRDLICHE ALTSTADT / KORNMARKT (Gebietsgröße rd. 6,1 ha)
Chance ergreifen – Finanziell profitieren!
Attraktive Förderungsmöglichkeiten für Eigentümer*Innen
Besitzen Sie Eigentum an einem Gebäude im Sanierungsgebiet, dann haben Sie die Möglichkeit zeitnah finanzielle Förderung für ein Bauvorhaben in Anspruch zu nehmen.
Wer wird gefördert ?
- Eine Bezuschussung können Grundeigentümer*Innen innerhalb der Grenzen des in der Karte abgebildeten Sanierungsgebietes beantragen.
NÖRDLICHE ALTSTADT/KORNMARKT : Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Was wird gefördert ?
- Förderfähig sind erhaltende Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung
Beispielsweise: Fenstererneuerung, Dachsanierung, Fassadensanierung- oder Neugestaltung
Wie gelange ich an diese Fördermittel ? – auf kurzem Wege!
- Grundlegend notwendig ist die Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Göttingen.
In dieser Genehmigung werden die Auflagen zur Art und Ausführungsweise der Baumaßnahme klar benannt. Sie ist verbindlich der Fördermaßnahme zugrunde gelegt. - Auf Grundlage dieser Genehmigung holen Sie drei Angebote von Fachfirmen ein (Alternativ: Kostenschätzung eines Architekten).
- Die o.g. Unterlagen reichen Sie formlos, mit der Bitte um anteilige Kostenübernahme Ihres Sanierungsvorhabens, bei der Stadt Osterode am Harz ein.
- Im Folgenden wird über die Durchführung zeitnah ein Vertrag zwischen Ihnen und der Stadt geschlossen, in dem die wesentlichen Bedingungen kurz benannt werden.
- Die Sanierung durch Fachfirmen wird von der Stadt und einem Sanierungstreuhänder überwacht und betreut.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Baumaßnahme werden die Fördermittel an Sie ausgezahlt.
Kontaktieren Sie uns!!
Seit dem Jahr 2018 laufen intensive Vorbereitungen zur Umsetzung des öffentlichen Sanierungsvorhabens „Kornmarkt 2020“.
Ziel ist die Neugestaltung des zentralen Platzes innerhalb der historischen Altstadt. Die Stadt Osterode am Harz informiert die Bevölkerung fortlaufend über das Bauvorhaben.
Hintergrund Städtebauförderungsprogramm
STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ
Bund-Länder-Kommunen: Gemeinsame Umsetzung
Das Bund-Länder-Programm STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ wurde im Jahr 1990 – als Reaktion auf den desolaten Zustand der historischen Stadtkerne in den Neuen Bundesländern initiiert. Es galt mit der Rettung der Altstädte, Orte von lokaler und regionaler Identitätsstiftender Bedeutung zu sichern.
Seit dem Jahr 2009 erhalten auch die westdeutschen Länder nun die Möglichkeit zur Aufnahme in das Förderprogramm. Bundesweit befanden sich 2010 mehr als 117 deutsche Kommunen in der Förderung des Bundesprogrammes. Im Jahr 2013 umfasste das Programmvolumen in der Bundesrepublik rund 96 Millionen Euro für die geförderten Städte und Gemeinden.
Die Finanzierung erfolgt in Niedersachsen gegenwärtig zu jeweils 30% durch den Bund, das Land und die jeweils im Rahmen dessen geförderten Kommunen. Eine Verwaltungsvereinbarung der Bund-Länder-Kooperation formuliert die allgemeinen Fördergrundsätze, diese werden spezifiziert durch die Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen. Die Antragsstellung obliegt den Städten und Gemeinden beim derzeit zuständigen Umweltministerium. Zur Aufnahme in das Förderprogramm ist die Festlegung eines Sanierungsgebietes nach Bundesrecht (§172 Abs.1 Nr. 1 BauGB) als Sanierungsgebiet (§142 BauGB) durch die Kommune wesentliche Voraussetzung. Dazu wird durch den Stadt- oder Gemeinderat eine entsprechende Satzung beschlossen. Die Vergabe der Fördermittel im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, dient sowohl zur Umsetzung privater Maßnahmen – zumeist Sanierungen im historischen Baubestand – sowie zur Finanzierung öffentlicher Maßnahmen.
Zielsetzungen des Programms
Die zentrale Zielsetzung im Programm STÄDTEBAULICHER DENKMALSCHUTZ besteht in der Erhaltung des baulichen und kulturhistorischen Erbes. Neben der Erhaltung von (denkmalgeschützten) Einzelgebäuden stehen insbesondere städtebauliche Gesamtanlagen, Ensembles und Stadtkerne im Fokus, deren Fortbestehen und Weiterentwicklung u.a. aus geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Perspektive von öffentlichem Interesse ist. Über die bauliche Sanierung hinaus soll eine zukunftsfähige Nutzungsstruktur gefördert und nachhaltig etabliert werden.
Umsetzung der Programmzielen:
- Die behutsame bzw. denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung von einzelnen historischen Bauten sowie Gesamtanlagen
- Die Umgestaltung und Sicherung von bedeutenden Frei- und Platzflächen
- Der Erhalt der historischen Siedlungsmorphologie mit ihren lesbaren einzigartigen Charakteristiken
- Die impulshafte Revitalisierung der Programmgebiete
- Eine ganzheitliche integrative Umsetzungsstrategie unter Einbezug aller zur Stadtentwicklung essentiellen Faktoren
- Historische Stadtkerne als Orte unverwechselbarer lokaler Identifikationsmöglichkeit wiedergewinnen und in die Zukunft transferieren