Politik
Das Grundgesetz und die Landesverfassung garantieren den Landkreisen, Städten und Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Verwaltungen dienen ausschließlich der Allgemeinheit und sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Gesetz und Recht gebunden.
Der Rat ist als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger neben dem Bürgermeister und dem Verwaltungsausschuss das Hauptorgan der Stadt Osterode am Harz. In ihm werden die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen für das Zusammenleben im Gebiet der Stadt getroffen, die durch die Verwaltung ausgeführt und überwacht werden. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Rat aus seiner Mitte (Fach-)Ausschüsse bilden.
Die Sitzverteilung im Rat der Stadt stellt sich nach der Kommunalwahl am 11. September 2016 wie folgt dar:
SPD-Fraktion | 16 | Sitze |
CDU-Fraktion | 12 | Sitze |
Die GRÜNEN | 3 | Sitze |
F.D.P | 3 | Sitze |
Hinzu kommt die Stimme des Bürgermeisters.
Zur Wahrung der Belange in den Ortschaften werden die Ortsräte gewählt. Sie können selbstständig über bestimmte ortschaftsbezogene Angelegenheiten entscheiden und auf die positive Entwicklung der Ortschaften hinwirken. In der Stadt Osterode am Harz wurden 6 Ortsräte eingerichtet.
Bürgerinformationssystem zu allen politischen Gremien bei der Stadt Osterode am Harz