© Stadt Osterode am HarzDer Landkreis Göttingen hat die Genehmigung der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Verfügung vom 13.01.2021 erteilt.
Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Göttingen erfolgte am 04.02.2021. Der Nachtragshaushaltsplan lag vom 05.02. bis 15.02.2020 öffentlich aus.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2020 ist somit rechtskräftig.