© Landkreis GöttingenAufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gelten die Maßnahmen der Corona-Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie enthält unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat die entsprechenden Bereiche sowie die Zeiträume für die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung konkret festgelegt.
Das gilt in der Stadt Osterode am Harz im Bereich des sogenannten Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark; montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr;
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 83. Bestandteil der Anordnung sind Kartenausschnitte, in denen die betroffenen Bereiche eingezeichnet sind.
Aktualisierte Niedersächsische Corona-Verordnung Die nachstehende Fassung ist am Samstag, 13. Februar 2021 in Kraft getreten: Dazu gibt es eine aktuelle Inzidenz-Ampel für Niedersachsen |
Gemeinde |
Gesamtzahl Infizierte |
aktuell Erkrankte |
Flecken Adelebsen | 80 | 1 |
Gemeinde Bad Grund (Harz) | 89 | 3 |
Stadt Bad Lauterberg im Harz | 190 | 8 |
Stadt Bad Sachsa | 139 | 8 |
Flecken Bovenden | 127 | 4 |
Samtgemeinde Dransfeld | 87 | 5 |
Stadt Duderstadt | 757 | 65 |
Gemeinde Friedland | 102 | 7 |
Samtgemeinde Gieboldehausen | 310 | 41 |
Gemeinde Gleichen | 109 | 4 |
Stadt Göttingen | 1.757 |
64 |
Stadt Hann. Münden | 532 | 31 |
Samtgemeinde Hattorf am Harz | 135 |
5 |
Stadt Herzberg am Harz | 338 |
9 |
Stadt Osterode am Harz | 249 | 6 |
Samtgemeinde Radolfshausen | 83 | 6 |
Gemeinde Rosdorf | 140 | 4 |
Gemeinde Staufenberg | 102 | 4 |
Gemeinde Walkenried | 76 | 6 |
Summe | 5.402 | 281 |
Im Zuge einer Qualitätskontrolle wurden die Datensätze, insbesondere für die Stadt Herzberg am Harz und die Samtgemeinde Hattorf am Harz, überprüft. Dabei ergab sich die Notwendigkeit einer neuen Zuordnung von 20 Datensätzen. Das hat Folgen für die rückwirkende statistische Betrachtung, hatte jedoch keine Auswirkung auf die Maßnahmen des Gesundheitsamtes zum Infektionsschutz in den einzelnen Fällen und wirkt sich auch nicht auf die Zahl der aktuell Infizierten aus.
>>Nachfolgend erste Fragen und Antworten zu den Änderungen in der Corona-Verordnung (gültig ab 13. Februar 2021) – übersichtlich sortiert nach Themengebieten<< (Stand: 13.02.2021)
© Landkreis GöttingenDie Stadt Osterode am Harz möchte alle Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Ortschaften unterstützen, die Hilfe bei der mit der Corona-Impfung verbundenen Organisation benötigen.
<<Jetzt „Impfpatin“ oder „Impfpate“ werden>>
<<Informationen zu den Impfungen im Landkreis Göttingen>>
Hinweise zum Thema Corona-Virus und zu den Impfzentren des Landkreises:
Alle Details zum Corona-Virus und zur Lage in der Stadt und im Landkreis Göttingen gibt es im <<Liveticker>> auf der Webseite der Stadt Göttingen. Auskünfte gibt es zudem beim Bürgertelefon unter 0551 7075-100. Es ist täglich erreichbar – von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 16:00 Uhr.
Für Informationen und Erläuterungen rund um die Impfzentren des Landkreises Göttingen ist ein Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen eingerichtet unter Telefon 0551 525-2000; es ist erreichbar Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr, am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr. Auch Kontaktaufnahme per E-Mail ist möglich: Impftelefon@landkreisgoettingen.de. Für allgemeine Fragen zum Impfen und insbesondere für Fragen zur Terminvergabe ist die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen geschaltet: 0800 99 88 665.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: Montag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr; Telefon 0551 525-2660 oder E-Mail Familientelefon@landkreisgoettingen.de.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.