© Landkreis Göttingen Auch für die Bereiche in der Stadt Osterode am Harz gilt nun die Maskenpflicht täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gelten die Maßnahmen der Corona-Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie enthält unter anderem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen hat die entsprechenden Bereiche sowie die Zeiträume für die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung konkret festgelegt.
Das gilt in der Stadt Osterode am Harz im Bereich des sogenannten Innenstadtrings (Altstadt zwischen Dörgestraße, Kaiserplatz, Neustädter Tor, Spritzenhausplatz, Obere Neustadt, Jacobitorstraße, Im Badegarten, Hoelemannpromenade, Eisensteinstraße und Königsplatz) sowie im Kurpark; täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 83 und Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 17 Bestandteil der Anordnung sind Kartenausschnitte, in denen die betroffenen Bereiche eingezeichnet sind
Hinweise zum Thema Corona-Virus und zu den Impfzentren des Landkreises:
Alle Details zum Corona-Virus und zur Lage in der Stadt und im Landkreis Göttingen gibt es im <<Liveticker>> auf der Webseite der Stadt Göttingen. Auskünfte gibt es zudem beim Bürgertelefon unter 0551 7075-100. Es ist täglich erreichbar – von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 16:00 Uhr.
Für Informationen und Erläuterungen rund um die Impfzentren des Landkreises Göttingen ist ein Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen eingerichtet unter Telefon 0551 525-2000; es ist erreichbar Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr, am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr. Auch Kontaktaufnahme per E-Mail ist möglich: Impftelefon@landkreisgoettingen.de. Für allgemeine Fragen zum Impfen und insbesondere für Fragen zur Terminvergabe ist die Impf-Hotline des Landes Niedersachsen geschaltet: 0800 99 88 665.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: Montag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr; Telefon 0551 525-2660 oder E-Mail Familientelefon@landkreisgoettingen.de.
Es wird empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.