© Landkreis GöttingenDie Verfügung gilt ab Montag, 23.03.2020, 00:00 Uhr, auch für den Landkreis Göttingen und endet voraussichtlich mit Ablauf des 18.04.2020.
Im Wesentlichen umfasst die neue Verfügung diese Punkte:
- Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- Bei Kontakten außerhalb der Wohnung gelten zwingend diese Bedingungen:
- In der Öffentlichkeit ist wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Gruppenbildungen, Picknicks und andere öffentliche Verhaltensweisen sind untersagt.
- Einzelne Personen dürfen sich im öffentlichen Raum aufhalten. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt; ausgenommen davon sind Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.
- Zulässig sind weiterhin notwendige Tätigkeiten und Verrichtungen. Dazu zählen beispielsweise:
- körperliche und sportliche Aktivitäten im Freien
- berufliche Tätigkeiten
- ambulante oder stationäre medizinische und veterinärmedizinische Leistungen und der Besuch von beispielsweise Psycho- oder Physiotherapeut*innen, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist
- der Besuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit der Besuch nicht gesondert eingeschränkt ist, sowie von Apotheken, Sanitätshäusern, Optikern, Hörgeräteakustikern und Drogerien
- der Einkauf von Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs aus diesen Betrieben und Einrichtungen:
- Lebensmittelhandel
- Wochenmärkte (nur Lebensmittel dürfen verkauft werden)
- Getränkemärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Großhandel
- Tierbedarfshandel
- Brief- und Versandhandel
- Post, Banken, Sparkassen und Geldautomaten
- Tankstellen, Kfz- oder Fahrradwerkstätten
- Reinigungen
- Zeitungsverkauf
- Waschsalons
- der Besuch von Lebenspartner*innen, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im privaten Bereich
- die Betreuung hilfebedürftiger Personen und Minderjähriger
- Sterbebegleitung und die Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis
- seelsorgerische Betreuung in Einzelgesprächen
- die Begleitung und Abholung von Kindern im Rahmen einer Notbetreuung von Schulen und anderen Betreuungseinrichtungen, soweit der Besuch dieser Einrichtungen nicht gesondert eingeschränkt ist
- der Besuch von Behörden, Gerichten und anderen Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen
- Restaurants dürfen ausschließlich einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Zwischen den Kund*innen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Auf 10 Quadratmetern Fläche darf sich maximal eine Person aufhalten.
- Untersagt sind insbesondere
- Frisöre
- Tattoo-Studios
- Nagelstudios
- Kosmetikstudios
- Physiotherapeut*innen (außer in nicht aufschiebbaren Fällen)
- Baumärkte dürfen nur an gewerbliche Kund*innen verkaufen. Eine Abgabe von Waren an nichtgewerbliche Kund*innen ist untersagt.
Die vollständige Allgemeinverfügung <HIER>
Allgemeine Hinweise zum Thema Coronavirus:
Für Fragen und Hinweise zum Thema Coronavirus haben Stadt und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet: Telefon 0551 70 75-100. Es ist von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine medizinische Beratung findet nicht statt, das Bürgertelefon ist kein Ersatz für den Kontakt zur Hausärztin / zum Hausarzt.
Bei Verdacht auf eine Infektion wenden sich Betroffene telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt.
Das bestehende Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen darf nicht eigenmächtig aufgesucht werden. Dort werden ausschließlich Personen getestet, die zuvor von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt verbindlich angemeldet wurden.
Für Gewerbetreibende bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar unter Telefon 0551 525-4980. Gesonderte Informationen für Selbständige und Freiberufler sind auf der Webseite des Landkreises eingestellt.
Es wird dringend empfohlen, die kostenlose KATWARN-App von Landkreis und Stadt Göttingen für das Smartphone oder den Tablet-PC herunterzuladen. Hier werden wesentliche Nachrichten und Warnungen eingestellt. Sie steht im jeweiligen App-Store bereit.
Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im <<Liveticker>>.