Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde für die Haushaltssatzung 2019/2020 steht noch aus. Die Haushaltssatzung und somit der Haushaltsplan werden erst nach der Erteilung der Genehmigung, öffentlichen Bekanntmachung sowie öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes wirksam.
Hinweis: Die Veröffentlichung im Internet hat nur vorläufigen Charakter und ersetzt nicht die Verkündung und öffentliche Auslegung nach § 114 NKomVG!