Angeln rund um Osterode am Harz
Der Verkauf der Erlaubnisscheine für Gastangler, beginnt zeitgleich mit der jährlichen Angelsaison am 15. April.
Auskunft zu den Fischereierlaubnisscheinen erteilt der Anglerverein Osterode am Harz e. V.
Infos unter: www.anglerverein-osterode.de.
© Stadt Osterode am Harz / Foto: G. Koch
Gastangler Informationen - Angelverein Osterode am Harz e.V.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Gastkarte sind die Vorlage folgender Dokumente:
- gültiger Fischereischein oder
- Nachweis über abgelegte Sportfischerprüfung
- jeweils immer in Verbindung mit dem Personalausweis
Angelkarten Informationen Oberharzer Teich (Interessengemeinschat IG Harzgewässer, Clausthal-Zellerfeld)
Voraussetzung / Der Fischereischein gilt nur in Verbindung mit:
- gültigem Fischereischein oder Personalausweis und
- Nachweis der Fischerprüfung (als Nachweis gilt auch ein gültiger Fischereischein).
Die Gastkarten werden an folgenden Stellen ausgegeben:
- Touristinformation, Eisensteinstraße 1 in Osterode, Tel. 05522-318333
- Angelbedarf Bohnhorst, An der Bahn 71 in Lasfelde, Tel. 05522-82336
- Angelsport Krause, Zellbach 66 in Clausthal-Zellerfeld, Tel. 05323-1424
Stand: 2022
Angaben ohne Gewähr.