Förderprogramm Stadtumbau West Johannesvorstadt - Freiheit
DAS SANIERUNGSGEBIET „JOHANNESVORSTADT-FREIHEIT“
Im Jahr 2015 wurde die Stadt Osterode am Harz mit dem Sanierungsgebiet „Johannesvorstadt-Freiheit“ in das Förderprogramm STADTUMBAU WEST aufgenommen. Mit den Mitteln des Bundes, des Landes Niedersachsen sowie der Kommune sollen damit öffentliche und private Projekte finanziell unterstützt und ermöglicht werden.
- Für die Umsetzung ist eine mehrjährige Programmlaufzeit geplant
- Fördervolumen: rd. 3,8 Millionen Euro
- Größe des Sanierungsgebiets: rd. 17,4 ha
Die Zielsetzungen für das Sanierungsgebiet umfassen u.a.
- Die Sicherung und energetische Ertüchtigung der erhaltenswerten Bausubstanz
- Die Erneuerung des baulichen Bestandes durch Fassadensanierung und Umbau
- Das Schaffen und Erhalten von baukulturell qualitätsvollen Orten
- Die Schaffung von attraktivem alten- und barrieregerechtem Wohnraumangebot
- Die Attraktivitätssteigerung des baulichen Bestandes für Familien und Kinder
- Die Revitalisierung und Transformation von einstmals gewerblich genutzten Brachflächen
- Die Unterstützung von zukunftsfähiger und quartiersgerechter Gewerbeansiedlung
- Die Anpassung der Siedlungsstruktur an die Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft
- Die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessern
- Die Schaffung attraktiver öffentliche Freiflächen sowie Öffnung des Fließgewässers Lerbach
- Den Umbau von Haupt- und Nebenstraßen unter dem Leitbild der verkehrlichen Entschleunigung der Schaffung attraktiver öffentlicher Räume
Fördermöglichkeit für private Eigentümer*Innen im Sanierungsgebiet
Als Eigentümer*In eines Gebäudes im Sanierungsgebiet haben Sie die Möglichkeit finanzielle Förderung zu erhalten (gem. Ratsbeschluss vom 30.11.2017). Dazu gibt es zwei mögliche Förderszenarien:
• Denkmalgeschützte Gebäude:
Direkte Förderung von bis zu 30% der förderfähigen Sanierungskosten. Bei durchgreifenden Modernisierungen und Maßnahmen im Inneren wird im Einzelfall entschieden.
• Nicht-denkmalgeschützte Gebäude:
Hier besteht eine eingeschränkte Förderfähigkeit. Maßnahmen zur Wiederherstellung einer traditionellen und ortsbildgerechten Fassadengestaltung sowie die Dachsanierung können aber eine direkte Förderung bis zu 30% erhalten. Im Einzelfall wird auch die Umwandlung von Läden in Wohnraum bis zu 30 % gefördert. Für übrige Maßnahmen - sofern den Sanierungszielen entsprechend - ist die steuerliche Absetzbarkeit möglich.
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HINTERGRUND - DAS BUND-LÄNDER-PROGRAMM STADTUMBAU WEST
Entstehungshintergrund
Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bedingt mit ihrem kontinuierlichen Bevölkerungsrückgang (Prognose: Bis zum Jahr 2050 sinkt die Bevölkerung von 82 Mio. auf 67-75 Mio. Einwohner*Innen) mannigfaltige Herausforderungen für Städte und Gemeinden. Dazu gehören auch tiefgreifende Konsequenzen für den infrastrukturellen- und städtebaulichen Bestand. Das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West greift diese Entwicklungen („Stadtentwicklung ohne Wachstum“) seit dem Jahr 2004 auf. Entwickelt werden quartiersgerecht spezifische Handlungsstrategien mit konkreten Interventionen in die defizitären Strukturen.
Zielsetzungen des Programms
Im Fokus der Zielsetzung des Bund-Länder-Programmes steht die Anpassung von künftig drohenden oder bereits eingetretenen städtebaulichen Funktionsverlusten. Eine besondere Rolle fällt in diesem Kontext dem Überangebot an baulichen Anlagen zu. Ein zentraler Leitgedanke ist demnach der Rückbau des z.T. desolaten baulichen Bestandes mit der gleichzeitigen Sanierung und Aufwertung essentiell notwendiger Infrastrukturen. Durch diese Zielsetzung sollen zukunftsfähige Strukturen - insbesondere in den Kernbereichen, den Wohnsiedlungen, ehemaligen Gewerbestandorten sowie auf Konversionsflächen - geschaffen und gefördert werden.
Instrumente
- Dem Einsatz des Förderinstrumentes Stadtumbau West, liegt ein durch die Kommune verabschiedetes Entwicklungskonzept zugrunde, in dem die spezifischen Ziele und Maßnahmen benannt sind
- Grundlage für die Förderung bzw. Programmaufnahme ist zudem die Aufstellung eines Rahmenplanes
- Das Gesamtkonzept umfasst räumlich und sachlich die Aspekte, welche für die Stadtumbaumaßnahme sowie für ihre Auswirkungen auf die Stadtentwicklung insgesamt bedeutsam sind
- Zur Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden - soweit erforderlich - Stadtumbauverträge mit den beteiligten Eigentümer*Innen geschlossen